Re: Rollt jetzt eine Abmahnwelle los ? - Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster

> Gegenfrage: Wieviele ausländische Internetseiten halten sich wohl
> daran?
Definitionsfrage. Die Webseiten von “Ausländern” interessieren hier
nicht. Viel interessanter/verzwickter wird’s für Deutsche, die ihre
Webseiten z.B. über einen ausländischen Billig/Grstishoster anbieten,
der eben die besagte PopUp-Werbung einsetzt. Der Deutsche kann sich
nicht der deutschen Gerichtsbarkeit dadurch entziehen, dass er seite
Seiten irgendwo im Ausland unterbringt.
> Kleiner Tipp: Die Darstellung einer Frau ohne Schleier ist in einigen
> Ländern verboten, trotzdem zeigt z.B. Quelle.de das ohne verklagt zu
> werden.
Der Vergleich hinkt ja nun wirklich ganz gewaltig.
Rein hypothetisch: Wenn Du z.B. Kinderpornos auf Deiner Webseite
veröffentlichst und das bei einem Webhoster machst, in dessen Land so
etwas nicht strafbar ist, wirst Du trotzdem dafür hier und nach
deutschem Recht verknackt.
(Trotzdem ist Dein Beispiel nicht ganz so abwegig, da es wohl
Bestrebungen gibt, die jeweils schärfsten Rechtsvorschriften eines
Landes bezüglich Internet-Inhalte auch für die anderen geltend zu
machen. Reichlich absurd, aber im Grundsatz nachzuvollziehen: wieso
sollten Internet-Inhalte über dem (lokalen) Gesetz stehen? Aber
welcher Gerichtsstand gilt für Web-Inhalte ? … dazu gab’s auch mal
ein Heise-Ticker-Bericht..)

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