Re: Rollt jetzt eine Abmahnwelle los ? - Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster
> … “Unmittelbaren Wettbewerbern stehe daher ein
> Unterlassungsanspruch zu”, d.h. Du darfst nur gegen Wettbewerber
> vorgehen. Es geht bei diesem Entscheid nicht darum, dass dem Benutzer
> diese Pop-Ups nicht zugemutet werden dürfen/sollen, sondern darum,
> dass dies wettbewerbswidrig ist. D.h. IMHO wird sich die Abmahnwelle
> in Grenzen halten, da ein schwarzes Schaf nicht das andere schwarze
> Schaf abmahnen wird.
Doch genau das könnten sie tun. Aber - macht mich der Einsatz von
Exit-Popup-Fenstern (bitte nicht verwechseln mit