alles durchgelesen aber….. - Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster
fenster‘….Unmittelbaren Wettbewerbern stehe daher ein
Unterlassungsanspruch zu. Den Gegenstandswert einer
Auseinandersetzung um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von
Pop-Up-Fenstern sah die Kammer in der entschiedenen Angelegenheit
mangels konkreten Vortrags zum wirtschaftlichen Interesse des Klägers
bei 10.000 Euro….’
Hab ich hier evtl. etwas falsch verstanden, oder ist hier eigentlich
nicht der Schutz des ‘Kunden’ bzw. Surfers der Grund des Urteils,
sondern vielmehr das finanzielle Interesse eines
Konkurenzunternehmens ????
Im Urteil steht nur, daß ein WETTBEWERBER Unterlassungsanspruch hat.
Und hier kann ich wohl allen die (berechtigter Weise) das Abschalten
der Exit-Popup-Flut mit Autodialern und 100 netten großen Fensterchen
begrüßen, höchst wahrscheinlich eine schlechte Nachricht bringen:
Die hier bereits laut Zitat zwilichtigen Seitenbetreiber werden wohl
nicht unbedingt ein gegenseitiges Abmahnen beginnen, da sie sich so
ihre Zusatzeinnahmen an den eigenen Seiten auch gleich streichen
würden.
Außerdem ist dies mal wieder ein Urteil das sich auf das zukünftige
deutsche Intranet bezieht und alle Seitenbetreiber mit Wohnsitz im
Ausland kalt läßt - und mal ehrlich - die sind doch die schlimmsten -
oder?
Im übrigen ist ein - Betonung: ein oder 1 - Exit-Popup auf das nichts
weiter folgt und auch keinen Active-X Befehl beinhaltet, wenn es
Zielgruppen orientiert und ergänzend zur besuchten Seite öffnet
meiner Meinung nach eine machbare Form der Werbung, die mit einem
Klick entfernt ist und laut eigener Erfahrung von einem so großen
Prozentsatz der Surfer angenommen wird, daß sich das FAIRE anbieten
einer Dienstleistung über dieses eine Popup auch für den
Seitenbetreiber lohnt.
Abschließend: Ein Exit-Popup einzusetzen wenn die Startseite nicht
angenommen wird finde ich auch unfair - da sich hier wohl jemand
verlaufen hat bzw. kein Interesse am Angebot hat. Wurde allerdings
der Inhalt der Seite aufgerufen, und genutzt, ist die Schaltung eines
Popups zur Refinanzierung der entstandenen Kosten meiner Meinung nach
legitim.
Warten wirs ab was kommt und freuen uns in Zukunft eben an den netten
animierten Werbungen über den Artikeln und suchen weiter das kleine x
um weiterlesen zu können gruß an (qsk) 1 ![]()
Gruß
Mike