Re: Das gleiche Gericht hat… - Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster
fensterleiche doch bitte die Wörter “Spam” und “Pop-Up” — fällt
> Dir etwas auf? Genau, es sind zwei *unterschiedliche* Wörter,
> mit *unterschiedlicher* Bedeutung.
Ich zitiere mal einen Teil des Berichts:
“…haben die Richterinnen diese Art der Werbung mit unerwünschten
Werbe-E-Mails verglichen: Der Besucher werde gegen seinen
ausdrücklich erklärten Willen gezwungen, Angebote zur Kenntnis zu
nehmen.”
Ich weiss nicht was unerwünschte Werbe-E-Mails für Dich sind. Für
mich ist es Spam.
> Und um die Sache noch weiter
> zu führen: es sind zwei komplett *unterschiedliche* Fälle,
> die möglichwerweise sogar von *unterschiedlichen* Richtern
> bearbeitet wurden.
Das mag ja sein. Aber es kann ja nicht sein, dass ein Richter im
gleichen Haus sagt unerwünschte Werbe-EMails sind schon ok. Und
andere das schon als rechtswidrig sehen. Da muss man ja jederzeit
Angst bekommen, das man nicht an den falschen Richter gerät.