Re: diese VOLLIDIOTEN ! - Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster

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> > popups können diese hirnspastiker verbieten, aber dialer sind ja
> > immer nicht sittenwidrig, ne ?
> >
> > diese scheissverlogene deutsche rechtsprechung *grrr* !
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Eine sorgfältig begründete und qualifizierte Entscheidungskritik.
Glückwunsch.
> Man sieht daran auch, wie dumm die Richter sind. Ein Unternehmen,
> welches Dialer verbreitet hat auch ein Konto in Deutschland und ist
> somit angreifbar. Du wirst selten einen Dialer aus dem Ausland
> bekommen, der dann auch noch funktioniert.
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> Was macht man aber nun gegen all die anderen Web-Sites aus dem
> Ausland mit Popups?
>
> Mit solchen Entscheidungen gibt sich die deutsche Justiz wirklch der
> Lächerlichkeit preis.
>
> Erich
Man sieht daran vor allem, wie dumm gewisse Forumsteilnehmer sind.
Eine gerichtliche Entscheidung betrifft einen und zwar den konkret
zur Entscheidung stehenden Sachverhalt. Nichts anderes. Dieses Urteil
beschäftigt sich ausschließlich mit Werbe-Pop-Ups aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht.
Mit Dialern hat dies nicht das geringste zu tun. Der Kammer kann es
(und muß es!) völlig egal sein, was irgendwelche anderen
Entscheidungen zu Dialern, Sitz im Ausland oder Konten sagen. Wenn
ich gerichtliche Hilfe zu Sachverhalt A in Anspruch nehme,
interessiert mich schlicht nicht, was die Meinung des Gerichts zu
Sachverhalt B, zu Dialern oder zum Weltfrieden ist.
Also: Ein bißchen informieren, dann ein bißchen denken, dann
schreiben…

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